Die Landesregierung Baden-Württemberg hat eine neue Coronaverordnung beschlossen.
Wichtigste Regelungen für den Sportbetrieb seit Samstag, 04. Dezember 2021
Für den Sport in geschlossenen Räumen gilt die 2G-Plus-Regel! Sport im Freien darf mit einem 2G-Nachweis betrieben werden!
Das bedeutet, dass ab sofort für den Zutritt zur Sporthalle die 2G+ Regel gilt, also geimpft oder genesen UND negativer Schnelltest.
Ausgenommen vom zusätzlichen Test sind:
– Personen, die ihre Drittimpfung erhalten haben
– Kinder und Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre (Nachweis durch Schülerausweis)
– Immunisierte, deren Vollimmunisierung nicht länger als sechs Monate zurück liegt
– Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt.
Hier können die Corona-Regeln (gültig ab 4.12.2021) nachgelesen werden
Aktuelle CoronaVO des KM für den Sport (Stand 7.12.2021)