Anpassungen der CoronaVO zum 04.12.2021

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat eine neue Coronaverordnung beschlossen.

Wichtigste Regelungen für den Sportbetrieb seit Samstag, 04. Dezember 2021


Für den Sport in geschlossenen Räumen gilt die 2G-Plus-Regel! Sport im Freien darf mit einem 2G-Nachweis betrieben werden!

Das bedeutet, dass ab sofort für den Zutritt zur Sporthalle die 2G+ Regel gilt, also geimpft oder genesen UND negativer Schnelltest.

Ausgenommen vom zusätzlichen Test sind:

– Personen, die ihre Drittimpfung erhalten haben

– Kinder und Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre (Nachweis durch Schülerausweis)

– Immunisierte, deren Vollimmunisierung nicht länger als sechs Monate zurück liegt

– Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt.

Hier können die Corona-Regeln (gültig ab 4.12.2021) nachgelesen werden

Aktuelle CoronaVO des KM für den Sport (Stand 7.12.2021)

Anpassungen der CoronaVO zum 04.12.2021

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